Hochwasserinformationen
Nachfolgend einige Links, die nützlich sind im Falle von Hochwassergefahr.
Sie können dort die Pegel der Mosel, aber auch der kleineren Gewässer wie Alf- und Üßbach verfolgen. Darüber hinaus kann die regionsbezogene Hochwasserfrühwarnkarte frühzeitig auf eine bestehende Hochwassergefährdung hinweisen, da neben der Beobachtung der gemessenen Wasserstände auch Faktoren wie Wettervorhersage, aktuelle Bodenfeuchte, gegebenenfalls vorhandene Schneedecke, unterschiedliche mögliche Wetterentwicklungen etc. in die Wasserhaushalts-Modellberechnungen mit einfließen. Die Darstellung erfolgt mit Warnklassen für 35 Flussgebiete.
Pegelstände Mosel
https://www.hochwasser-rlp.de/pegeluebersichten/uebersicht/flussgebiet/mosel
Pegelstände diverser Gewässer in RLP, u.a. Alf- und Üßbach
https://wasserportal.rlp-umwelt.de/servlet/is/8181/
Hochwasserfrühwarnung für kleine und mittlere Flüsse
https://fruehwarnung.hochwasser-rlp.de/
Bachräumung
In nächster Zeit wird eine Bachräumung des Alfbachs oberhalb von Alf-Höllenthal durchgeführt. Hierbei werden gezielt Abflusshindernisse und Anlandungen entfernt, die sich an einigen Stellen angesammelt haben zur Vermeidung von Abflussstörungen und zum Hochwasserschutz.
Sollten jemandem noch größere Ansammlungen von Treibgut und Geschiebe im weiteren Verlauf des Alfbachs oder im Üßbach aufgefallen sein, bitte ich um Meldung.
Grundstücksräumung
Auf Privatgrundstücken muss der jeweilige Eigentümer nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1997) angeschwemmte Abfälle (natürliches Treibgut und Zivilisationsmüll) selbst aufsammeln:
„Der Eigentümer oder Besitzer (Pächter, Mieter) eines im Überschwemmungsbereich eines Gewässers liegenden Grundstücks ist verpflichtet, die durch Hochwasser angeschwemmten Abfälle auf seine Kosten aufzusammeln und für die Abholung durch die entsorgungspflichtige Körperschaft (Landkreis oder Kommune) bereitzustellen. Solche "aufgedrängten" Abfälle sind damit genauso zu behandeln wie alle anderen auf dem betreffenden Grundstück vorhandenen Abfälle“.