Hier finden Sie Informationen für Hundehalter:innen in Alf:
Hundesteuersatzung vom 04.11.2011
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Dorfgebietes gehalten werden (Stand 2023):
- für den ersten Hund - 55 EUR
- für den zweiten Hund - 200 EUR
- für jeden weiteren Hund - 250 EUR
- für den ersten gefährlichen Hund - 800 EUR
- für den zweiten gefährlichen Hund - 1.200 EUR
- für jeden weiteren gefährlichen Hund - 1.600 EUR